Organisatorische Informationen für einen guten Start im Kiga „St. Gunther“

Bildungs- und Betreuungsvertrag

 

Dieser wird geschlossen zwischen dem Träger der Einrichtung, in Vertretung mit der Leiterin des Kindergartens und den Eltern. Dieser Vertrag birgt alle rechtlichen Grundlagen und muss deshalb von allen Erziehungsberechtigen unterschrieben werden. (Alleinerziehende müssen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorlegen). Etwaige Veränderungen wie Telefonnummern, Umzüge und ähnliches müssen umgehend gemeldet werden.

 

Schutzauftrag Kindswohl

 

Nach Art. 9 b BayKiBiG und nach § 8 a SGB VIII sowie des § 72 a SGB VIII wurde eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Freyung-Grafenau, Kreisjungendamt und dem Ortscaritasverein Schönbrunn am Lusen e.V. als Träger unserer Einrichtung zur Sicherstellung des Schutzauftrages hinsichtlich des Kindeswohls geschlossen.

 

perik und seldak

Regelmäßig werden von uns konkrete Beobachtungen Ihres Kindes durchgeführt. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) hat dazu die Beobachtungsbögen perik und seldak entwickelt. Im perik wird die positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag beobachtet und ausgewertet, im seldak die Sprachentwicklung und Literacy. Die Verwendung beider Beobachtungsbögen ist förderrelevant.

Aktuell wird der Beobachtungsbogen perik ersetzt durch die Entwicklungsbeobachtung und -dokumentation von Ulrike Petermann, Franz Petermann und Ute Koglin. Diese werden derzeit gleichwertig anerkannt.

Bring- und Abholzeit, Kernzeit und Eingangstüre

Unsere Kernzeit umschließt täglich die Zeit von 8.15 Uhr bis 12.15. Innerhalb dieser findet in unserer Einrichtung die pädagogische Bildungsarbeit statt. Wir bitten alle Eltern, darauf zu achten, dass die Kinder bis spätestens 8.15 Uhr im Kindergarten sind und erst ab 12.15 Uhr wieder abgeholt werden. Ausnahmen bei Arztterminen, in der

 

Eingewöhnungszeit oder bei Kindern unter drei Jahren können mit dem pädagogischen Personal besprochen werden.

 

Weiterhin ist innerhalb dieser Zeit unsere Eingangstüre aus Sicherheitsgründen verschlossen. Falls Sie dennoch außerhalb der Kernzeit in den Kindergarten müssen, gibt es eine Türklingel beim Eingang links mit Sprechanlage.

Aufsichtspflicht

Aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung der Aufsichtspflicht bitten wir Sie, Ihr Kind nicht alleine in den Kindergarten kommen zu lassen. Erst wenn die Erzieherin mit Ihnen und dem Kind persönlich Kontakt aufgenommen hat, d. h., Sie beide begrüßt oder verabschiedet hat, beginnt bzw. endet deren Aufsichtspflicht. Wir bitten Sie auch darum, die Personen (z. B. Großeltern, Tante, Onkel, …), die eventuell Ihr Kind bringen oder abholen, über diese Wichtigkeit zu informieren. Falls Ihr Kind einmal nicht von den Eltern abgeholt wird, sondern von einer anderen Person, die abholberechtigt ist, bitten wir darum, uns auch dies rechtzeitig mitzuteilen. Kinder / Jugendliche unter 12 Jahren dürfen keine Kinder vom Kindergarten abholen.

Wir bitten auch alle Personen beim Verlassen des Kindergartengebäudes, darauf zu achten, dass die Eingangstür fest geschlossen ist.

Krankheit des Kindes

 

Falls ein Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen einmal nicht in den Kindergarten geht, bitten wir Sie uns bitte bis spätestens 8.15 Uhr darüber zu informieren. Prinzipiell gilt, ein krankes Kind gehört nicht in den Kindergarten. Nach einer ansteckenden und meldepflichtigen Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest.

 

Infektionsschutzgesetz

Bitte beachten Sie hierzu die Kindertageseinrichtungsordnung, welche in der Elternbücherei zur Ansicht ausliegt, oder das Merkblatt "Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)", welches Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes erhalten.

Schweigepflicht

 

Alle, die in irgendeiner Weise mit unserer Einrichtung in Berührung kommen (Träger, Personal, Eltern, Praktikanten) ob haupt- oder ehrenamtlich, unterliegen der Schweigepflicht und müssen dies durch Ihre Unterschrift bestätigen.

 

Kirchlicher Datenschutz

 

Die Schweigepflicht bzw. der Datenschutz muss zusätzlich, da wir eine caritative Einrichtung sind, über die Verpflichtungserklärung für Hauptamtliche bzw. für Ehrenamtliche gemäß § 4 der Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO) mit der Unterschrift bestätigt werden.

 

Rauchverbot

 

Im Kindergarten sowie auf dem gesamten Gelände des Kindergartens gilt absolutes Rauchverbot. Ebenso im Pfarrsaal, der sich im selben Gebäude befindet.

 

Haustierverbot

 

Es gilt ein grundsätzliches Haustierverbot, da auch Kinder mit Haustierallergie unseren Kindergarten besuchen. Ausnahmen können nur nach vorheriger Absprache mit der Leitung des Kindergartens gemacht werden.

 

Fotos

Im Kindergarten und auf dem Kindergartengelände dürfen von Eltern oder anderen Besuchern keine Foto- oder Filmaufnahmen gemacht werden.

Einzig das pädagogische Personal oder die von ihm beauftragte Person sind dazu berechtigt.

Die Weitergabe der Fotoaufnahmen wird explizit mit den Erziehungsberechtigten besprochen und dokumentiert (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

 

Schließtage

 

Innerhalb eines Kindergartenjahres gibt es bei uns 30 Schließtage, an denen die Einrichtung geschlossen ist. Die aktuellen Schließtage werden am Anfang eines Kiga-Jahres (nach der Elternbeiratswahl) im Elternbrief bekanntgegeben. Zusätzlich zu den 30 Schließtagen sind 5 Tage wegen Teamfortbildung möglich.

 

Brotzeit

 

Bitte achten Sie bei der Brotzeit darauf, dass diese gesund und ausgewogen ist. Süßigkeiten (auch Milchschnitte, Knoppers, Fruchtzwerg usw.) gehören nicht in eine Kindergarten-Brotzeit! Bitte keine Getränke mitgeben, wir bieten jeden Tag mindestens zwei unterschiedliche Getränke wie Tee, Wasser und Saftschorlen an.

 

Spielzeugtag

Nur an diesem Tag dürfen die Kinder eigene Spielsachen in den Kindergarten mitnehmen. Für mitgebrachte Spielsachen übernehmen wir keine Haftung.

Geburtstagsfeier

Ein besonderer Tag im Leben eines Kindes ist sein Geburtstag. Daher wollen auch wir im Kindergarten besonders diesen Tag hervorheben und das Geburtstagskind hochleben lassen. Bitte sprechen Sie den Termin, an welchem die Feier bei uns stattfinden soll, vorher mit uns ab. Das Geburtstagskind darf an diesem Tag eine kleine Süßigkeit für alle Kinder in den Kindergarten mitbringen.

Wetterfeste Kleidung und Hausschuhe

Jedes Kind benötigt wetterfeste, jahreszeitgemäße Kleidung, Wechselwäsche und Hausschuhe. Dies sollte alles beschriftet sein. Wir bitten auch darum, Wechselwäsche

 

nicht in Plastiktüten aufzubewahren (Erstickungsgefahr!).

Außerdem sollte die Kleidung auch schmutzig werden dürfen (Sandkasten, Malfarben,…)

Turnsachen

Jedes Kind benötigt außerdem einen Turnbeutel mit rutschfesten Turnschuhen mit heller Sohle und Turnkleidung. Für die kleineren Kinder (U3) sind eine Jogginghose und rutschfeste Socken ausreichend.

Vermeidung von Verletzungen

Damit wir Verletzungen vermeiden können, bitten wir die Eltern, darauf zu achten, dass sich an der Kleidung oder an den Taschen der Kinder keine Kordeln oder Bänder befinden.