Elternarbeit

In den ersten Jahren eines Kindes wird durch die elterliche Erziehung eine Basis geschaffen, worauf die Erziehung im Kindergarten aufbauen sollte. Somit wird der Kindergarten zu einer familienergänzenden Einrichtung. Um jedoch eine effektive und ganzheitliche Erziehung im Kindergarten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Personal und Eltern zusammenarbeiten. Erst der Kontakt zu den Kindergarteneltern hilft uns dabei, die Kinder kennen und verstehen zu lernen.

Bei Veranstaltungen im Kindergarten bieten sich viele Möglichkeiten zum Gespräch und zum Kennenlernen. Bei uns im Kindergarten „St. Gunther“ sehen wir unsere Aufgaben darin, verschiedene Formen der Elternarbeit anzubieten und durchzuführen.

Anmeldetage und Anmeldegespräch

Hierbei erfahren die Eltern die wichtigsten Informationen über die Arbeit und die Rahmenbedingungen unserer Einrichtung. Wir bemühen uns, eine freundliche Atmosphäre zu schaffen. Daraufhin finden Schnuppertage und Gespräche zur Eingewöhnungszeit statt.

Zur Anmeldung müssen das Früherkennungsheft (U-Heft) sowie der Impfpass vorgelegt werden.

Elterngespräche über den Entwicklungsstand des Kindes

Mindestens einmal jährlich wird den Eltern von unserer Seite aus ein Entwicklungsgespräch angeboten. Natürlich stehen wir auch außerhalb diesem für weitere Gespräche gerne zur Verfügung. Mehrmals täglich finden Tür- und Angelgespräche statt.

Kennenlernabend und Elternbeiratswahl

Am Anfang des Kindergartenjahres laden wir alle Eltern zu einem "Kennlernabend" ein. Hier erhalten sie nochmals wichtige Informationen, haben aber vor allem die Möglichkeit, die anderen Eltern sowie das gesamte Erzieherpersonal kennen zu lernen. Im Anschluss daran findet die Wahl des Elternbeirats statt. Es werden mindestens sechs Beiratsmitglieder gewählt.

Elternbeirat

Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Einrichtung, Eltern und Grundschule fördert.

Das Interesse der Eltern an der Erziehungs- und Bildungsarbeit unseres Kindergartens ist uns sehr wichtig - Mitverantwortung kommt durch gewählte Eltern im Kindergarten zum Ausdruck. Die wesentlichste Aufgabe des Kindergartenbeirats ist es, zu einer guten Atmosphäre zwischen den drei Polen Eltern – Kindergarten – Träger durch aktives Mitarbeiten beizutragen.

Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres gewählt und ist ein beratendes Gremium, er besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Schriftführer und mindestens

drei Stellvertretern.

Elternbeirat 2019/20

 

1. Vorsitzende: Melanie Manzenberger

2. Vorsitzende: Stefan Königseder

Schriftführerin: Esther Küblböck

Presseberichte: Tanja Zillner

Beisitzer: Maria Knaus, Katharina Niegl, Martina Petzi, Ramona Eberl

 

Aufgabenbeschreibung des Elternbeirates aus der Sicht der Verantwortlichen im Kindergarten, unter Beachtung der Vorgaben aus dem BayKiBiG

 

Aufgaben des Elternbeirates gemäß BayKiBiG Artikel 14

Wir verstehen den Elternbeirat als Gremium, welches die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern mit den Erzieherinnen und dem Träger der Einrichtung zum Wohle der Kinder fördert und unterstützt.

 

Wir beraten mit Ihnen über:

  • die Jahresplanung des Kindergartens

  • die Öffnungs- und Schließzeiten

  • die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen

  • unsere Konzeption

  • den Umfang der Personalausstattung

  • die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge (unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Erfordernisse)

  • Wir werden uns bemühen, Sie in all diesen Angelegenheiten zu informieren und zu hören, wobei dem Elternbeirat kein Mitbestimmungsrecht zusteht. Die Entscheidung liegt beim Träger und der Leitung des Kindergartens.

 

Ihre Rechte und Pflichten als Elternbeirat:

  • Der Elternbeirat hat ein Informations- und Anhörungsrecht in o. g. Angelegenheiten.

  • Er übt eine beratende Funktion aus.

  • Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit

  • Der Elternbeirat und seine Vertreter haben kein Recht, den Träger oder die Leitung des Kindergartens zu vertreten, außer es wurde ausdrücklich abgesprochen.

  • Der Elternbeirat muss den Träger und die Leitung über seine Tätigkeiten informieren und darf Entscheidungen nicht alleine treffen.

  • Jedes Mitglied des Elternbeirats ist an die Schweigepflicht gebunden, auch über die Amtszeit hinaus.

  • Der Elternbeirat ist zur ordnungsgemäßen Verwahrung der Unterlagen (z. B. Protokolle) verpflichtet.

  • Geleistete Spenden an den Elternbeirat für den Kindergarten sind unmittelbar dem Träger oder der Leitung zu übergeben. Überschüsse aus Aktionen und Festen sind keine Spenden. Nicht zweckgebundene Einnahmen werden in Absprache mit dem Elternbeirat verwendet.

  • Der Elternbeirat gibt einen jährlichen Rechenschaftsbericht (spätestens zum Zeitpunkt der neuen Wahl) ab, der seine Arbeit dokumentiert.

  • Die Bildung und der Geschäftsgang des Elternbeirates obliegen der Elternschaft.

     

    Sitzungen des Elternbeirates:

  • Es sollten ca. 3- 6 Sitzungen im Kindergartenjahr stattfinden.

  • Elternbeiräte sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet.

  • Träger und Kindergartenteam sind einzuladen, aber nicht verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.

  • Die Einladung und Einberufung zu Sitzungen geschieht durch den Elternbeirat. Termine sollten vorher mit der Leitung des Kindergartens abgesprochen werden.

  • Der Elternbeirat kann zu Sitzungen fachliche Berater einladen (Grundschullehrer, Psychologen und andere Experten, etc.)

  • Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn der entsprechende Punkt auf der Tagesordnung aufgeführt worden ist.

  • Über jede Sitzung muss Protokoll geführt werden.

     

    Dem Kindergartenbeirat fallen verschiedene Aufgaben zu:

    „Der Kindergartenbeirat wird vom Träger und der Kindergartenleitung informiert und gehört, wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden.

    Der Kindergartenbeirat wird beratend tätig bei:

1.der Aufstellung des Haushaltsplans einschließlich der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge,

2. der Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung,

3. der räumlichen und sachlichen Ausstattung,

4. der personellen Besetzung,

5. der Gesundheitserziehung der Kinder,

6. der Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten,

7. der Festlegung der Öffnungszeiten des Kindergartens.

weitere Elternabende

Während des Kindergartenjahres finden auch weitere Elternabende statt. Dabei geht es um die pädagogische Arbeit, um externe Referenten oder auch um die Auffrischung in Sachen „Erste Hilfe am Kleinkind".

Elternbriefe und Informationen

Etwa sechs Mal im Jahr bekommen die Eltern einen Elternbrief mit aktuellen und wichtigen Informationen. Zusätzlich werden immer wieder Informationsschreiben an die Eltern herausgegeben.

Elternecke und Elterninformationswand

Für die Eltern unserer Kinder haben wir eine Ecke eingerichtet, in der das Konzept, die Kindertageseinrichtungsordnung und verschiedene Broschüren ausliegen. Das sogenannte „Posthaus“ für die persönlichen Nachrichten wie z. B. Elternbriefe befindet sich an der Wand vor der Küche. An der Elterninformationswand (Piazza) finden Sie aktuelle Informationen und eine Wochenplanung ist an der Pinnwand vor dem Gruppenraum.

Elternbefragungen

Mindestens einmal jährlich werden Elternbefragungen durchgeführt, dabei werden verschiedene Bereiche im Zusammenhang mit dem Kindergarten abgefragt, entsprechend ausgearbeitet und soweit möglich die Ergebnisse auch umgesetzt. Dadurch haben wir eine zusätzliche Möglichkeit, unsere Arbeit zu reflektieren und Vorschläge der Eltern miteinzubeziehen. Die Ergebnisse werden per Aushang bekannt gegeben.

Elternmitarbeit

Ohne die aktive Mithilfe der Eltern könnten viele Aktionen rund um den Kindergarten nicht stattfinden (Gartengestaltung, Feste, …).

Der Elternbeirat und das Kindergartenpersonal organisieren mehrmals im Jahr verschiedene Feste, hierfür benötigen wir die Mithilfe aller Eltern.

Auch nutzen wir Begabungen, Interessen und Hobbies "unserer" Eltern für Projekte im Kindergarten.

Wir sehen den Kindergarten „St. Gunther“ als eine familienfreundliche Einrichtung, die versucht, den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und Kinder durch ein gemeinsames Miteinander gerecht zu werden.