I. Nutzung des Gebäudes Schönbrunn am Lusen 13
Im Gebäude Schönbrunn am Lusen 13 sind ein Kindergarten und ein Pfarrsaal untergebracht.
Soweit diese Gebäudeteile nicht durch den Kindergartenbetrieb belegt sind, können diese gerne durch Gruppen, Vereine und auch Privatpersonen genutzt werden.
Für Gruppierungen und Vereine wird in Absprache die Nutzung festgelegt. Andere Veranstaltungen wie z.B. Familienfeiern können gegen Kostenerstattung stattfinden, wenn diese mit den vorherigen Nutzungszwecken in Einklang zu bringen sind und rechtzeitig abgestimmt werden.
II. Allgemeines
1. Hausherr des Gebäudes Schönbrunn am Lusen 13 ist der Ortscaritasverein Schönbrunn am Lusen e. V. , vertreten durch den 1. Vorsitzenden Marko Zillner Schönbrunnerhäuser 839, 94545 Hohenau,Tel. 08558 / 9741670Der Vorsitzende kann die Ausübung des Hausrechts im Bedarfsfall auch auf andere Mitarbeiter übertragen.
Mündliche Absprachen entgegen dieser Hausordnung sind nicht gültig.
2. Die Räume im Obergeschoss dürfen nur nach Absprache betreten werden.
3. Gewerbetätigkeiten in den Räumlichkeiten des Gebäudes Schönbrunn am Lusen 13 sind nicht gestattet.
4. Die im Haus gekennzeichneten Fluchtwege müssen freigehalten werden.
Sie dürfen nicht durch Gegenstände eingeengt oder versperrt werden.
5. Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist im gesamten Gebäude, sowie im Spielplatzbereich des Kindergartens das Rauchen strengstens untersagt.
6. Haustiere, wie auch andere Tiere dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden.
7. Für die Beschädigung und das Abhandenkommen von Garderobe und privaten Gegenständen in den Räumen des Hauses Schönbrunn am Lusen 13 wird nicht gehaftet. Fundsachen werden gesammelt und nach Ablauf eines Jahres auf dem Flohmarkt verkauft oder anderweitig entsorgt, falls sich kein Besitzer findet.
8. Über Ausnahmen zu den Punkten 2. – 7. bestimmt der Hausherr.
III. Nutzung des Gebäudes Schönbrunn am Lusen 13
1. Jeder Benutzer soll sich vor der im allgemeinen nachbarschaftsverhältnis-üblichen gegenseitigen Rücksichtnahme leiten lassen. Insbesondere bei Veranstaltungen in den Abendstunden und am Wochenende sollte jede Lärmbelästigung und Störung (z. B. lange Gespräche am Auto) vermieden werden.
2. Jeder Benutzer ist gehalten Anlagen, Einrichtung, Geräte und sonstige Ausstattungen pfleglich zu behandeln und Schäden sofern sie aufgetreten sind, der verantwortlichen Person des OCV unverzüglich anzuzeigen.
Außerdem ist zu beachten:
a) Übernachtungen im Gebäude sind generell untersagt
b) Die Musik ist ab 1.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu schalten.
c) Sperrstunde ist um 3.00 Uhr.
d) Soweit für Veranstaltungen öffentliche Genehmigungen erforderlich sind, müssen diese vom Nutzer bei der Gemeinde Hohenau entsprechen beantragt werden.
e) Durch den Nutzer sind die Auflagen insbesondere aus dem Gesetz zum Schutze der Jugend bzw. durch die Gemeinde exakt einzuhalten.
f) Der Hauseigentümer legt keinen großen Wert, wenn viele Getränke konsumiert werden. Soweit Getränke beansprucht werden, kann man sich diese selbst mitbringen oder im vom Hausherrn bereitgestellten Depot gegen Zahlung erwerben.
3. Nach jeder Nutzung sind Räumlichkeiten, Inventar und andere Einrichtungsgegenstände in geordneten und sauberen Zustand zurückzulassen, so, wie man erwartet, dass sie vorzufinden werden. Dies gilt besonders auch für Toilettenanlagen.
Im Einzelnen gilt:
4. Küche
Benutzung der Küche ist eigens mit dem Hausherrn zu regeln.
Bei Benutzung der Küche ist folgendes zu beachten.
a) Der Eigentümer hat die Küche insgesamt mit Mobiliar und Gerätschaften ausgestattet. Diese Gerätschaften können insgesamt genutzt werden.
Soweit der Benutzer zusätzliche Geräte mitbringt, sind diese nach Ende der Benutzungszeit wieder aus der Küche zu entfernen.
b) Aus rechtlich festgelegten hygienischen Gründen dürfen in der Küche weder Getränke, Getränkekisten usw. gelagert noch von dort Getränke ausgeschenkt bzw. ausgereicht werden. Eine Ausnahme hiervon stellen warme Getränke dar.
c) Auf Grund der Abnahme der Räume durch das Amt vor öffentliche Ordnung und Sicherheit dürfen in der Küche nur für den Zeitraum der Nutzung der jeweiligen Nutzungsberechtigten Lebensmittel und dergleichen gelagert werden. Es ist verboten über den Zeitraum der Veranstaltung hinaus Lebensmittel (auch angebrochene Gebinde) in der Küche bzw. auch in den Schränken oder im Kühlschrank zu lagern.
d) Beim Verlassen der Küche sind die entsprechenden Wasserhähne abzuschließen (insbesondere der Zufluss zum Wasserboiler abdrehen), sowie alle elektrischen Geräte auszuschalten.
e) Das benutzte Geschirr und Mobiliar ist vollständig und sauber zurückzulassen. Eine Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Bruch ist nach Rücksprache mit dem Hausherrn vorzunehmen.
5. Mit Wasser und Strom ist sparsam umzugehen.
6. Die vorhandenen technischen Geräte (Medien) dürfen nur von den hierfür bestimmten Personen oder nach Einweisung bedient werden.
IV. Außenanlagen
Die Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Gerade in den Wintermonaten sollten die Nutzer des Gebäudes Schönbrunn am Lusen 13 auch die entsprechenden Schneeräumarbeiten vornehmen.
V. Nutzungsvertrag für Dritte
Für private Veranstaltungen, insbesondere für außenstehende Dritte ist ein eigener Nutzungsvertrag mit dem Hausherrn notwendig. Es werden auch entsprechende Kostenbeiträge erhoben.
VI. Ausnahmen
Ausnahmen im Bezug auf diese Hausordnung sind in Einzelfällen möglich. Eine vorherige Abmachung ist mit dem Hausherrn zu treffen.
VII. Schlusswort
Jeder Nutzer sollte durch seine Einstellung und durch sein Auftreten das seine dazu beitragen, das dass Gebäude Schönbrunn am Lusen 13 auch vor der Öffentlichkeit seinen Aufgaben und seiner Bedeutung gerecht wird.
Diese Hausordnung wurde in der Mitgliederversammlung des Ortscaritasverein Schönbrunn am Lusen e.V. am 03.03.2007 beschlossen und wird ab 03.03.2007 vollinhaltlich in Kraft gesetzt.
Schönbrunn am Lusen, den 03.03.2007
Marko Zillner
Vorsitzender